Anwerbeabkommen 1955 — wie der 20. Dezember die italienisch-deutsche Geschichte prägte
71 Jahre nach dem deutsch-italienischen Anwerbevertrag. Eine Bestandsaufnahme der ersten großen Arbeits-Migrations-Welle aus der Perspektive von 2026.
Es sei, so heißt es in den diplomatischen Notizen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung jener Jahre, ein „nüchterner Akt der Verwaltung” gewesen, jener 20. Dezember 1955, an dem in Rom die Unterschriften unter den ersten Anwerbevertrag der jungen Bundesrepublik gesetzt wurden. Nüchtern war daran wenig. 71 Jahre später lässt sich der Tag als ein Scharnier lesen, das nicht nur eine Arbeitskräfte-Lücke schloss, sondern zwei Gesellschaften so eng verflocht, dass von „italienisch-deutsch” als selbstverständlicher Lebensform die Rede sein kann.
Die Konstellation vor 1955
Italien war in der ersten Hälfte der 1950er-Jahre das wichtigste Emigrationsland Europas. Das Centro Studi Emigrazione Roma (CSER), die ältere migrationssoziologische Einrichtung mit Sitz im Stadtteil EUR, hat die Größenordnung in mehreren Bestandsaufnahmen festgehalten: Zwischen 1946 und 1955 verließen rund 1,9 Millionen Italienerinnen und Italiener das Land — Richtung Argentinien, Venezuela, Frankreich, Belgien und in zunehmendem Maße auch Richtung Schweiz. Der Süden Italiens, insbesondere die Regionen Kampanien, Apulien, Kalabrien und Sizilien, war in den Statistiken überrepräsentiert.
Auf der deutschen Seite zeichnete sich seit Mitte 1954 ein Engpass ab. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg meldete in mehreren regionalen Bezirken eine Vollbeschäftigung, die mit dem Bevölkerungsangebot allein nicht mehr zu decken war. Insbesondere die Landwirtschaft Süddeutschlands, die Bauwirtschaft und einige Sparten der Schwerindustrie suchten saisonale Arbeitskräfte. Die politische Lage erlaubte es nicht, diese Lücke aus den traditionellen Reservoirs zu füllen.
Der Anwerbevertrag mit Italien war kein Anfang aus dem Nichts. Er war die Formalisierung einer Bewegung, die längst lief — und die Übernahme einer Verwaltungs-Architektur, die Italien seit Jahrzehnten in Belgien und in der Schweiz erprobt hatte.
Die „Commissione Italiana” in Verona
Der eigentliche Vermittlungs-Mechanismus, der mit dem Anwerbevertrag in Kraft trat, war die in Verona eingerichtete „Commissione Italiana”. Sie war ein bilaterales Konstrukt: italienische Arbeitsverwaltung und deutsche Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung saßen in derselben Halle, mit getrennten Schaltern, gemeinsamen ärztlichen Untersuchungsräumen und einem standardisierten Verfahren.
Der Ablauf war für die Bewerberinnen und Bewerber strikt formalisiert: Bewerbung in der italienischen Heimatprovinz, Vorauswahl durch das italienische Arbeitsamt, Anreise nach Verona auf eigene Kosten, dort die mehrtägige Begutachtung. Diese umfasste eine ärztliche Untersuchung (Lunge, Herz, Sehkraft, allgemeine körperliche Belastbarkeit), die berufliche Einstufung sowie die Zuweisung zu einem konkreten deutschen Arbeitgeber. Wer die Begutachtung passierte, reiste in einem von der Anwerbestelle organisierten Sonderzug — die sogenannten „Treni della speranza” — nach Deutschland.
Das Verfahren hatte zwei Schattenseiten, die in der Forschung später benannt wurden. Erstens war die ärztliche Untersuchung in der Erinnerung vieler ehemaliger Vermittelter ein einschneidendes Erlebnis, dem die Würdigung im offiziellen deutschen Diskurs lange fehlte. Zweitens überließ die Berufszuweisung den Vermittelten kaum eigenen Spielraum: Wer als „Schlosser” eingestuft wurde, landete in einer Werkshalle, auch wenn die ursprüngliche Qualifikation eine andere war.
Die ersten großen Vermittlungs-Wellen 1956–1962
Die Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung weisen für 1956 rund 23.000 vermittelte italienische Arbeitskräfte aus. 1957 stieg die Zahl auf etwa 31.000, 1960 lag sie bei über 100.000 jährlich. Die Hauptaufnahmestellen waren in jenen Jahren auffallend konzentriert: die Ford-Werke Köln, die Volkswagen Aktiengesellschaft in der niedersächsischen Werksregion, die Daimler-Benz-Werke in Stuttgart-Untertürkheim und Sindelfingen, dazu die Bauwirtschaft in Bayern und Baden-Württemberg.
Die Konzentration hatte Folgen, die das Stadtbild bis heute prägen. In der Werksregion Wolfsburg, die als Aufnahmezentrum eine besondere Rolle spielte, entstanden in den 1960er-Jahren die ersten dauerhaften italienischen Strukturen Deutschlands. Die „Italienische Vereinigung” der frühen 1960er-Jahre — kein eingetragener Verein im juristischen Sinn, sondern eine lose Zusammenkunft — war eine der ersten Selbstorganisationen italienischer Arbeitsmigrant:innen in der Bundesrepublik.
In Köln war es die räumliche Nähe zwischen Ford-Werk Niehl und den frühen italienischen Quartieren im Stadtbezirk Mülheim, die das Muster prägte. In Stuttgart bildete sich um das Daimler-Werk Untertürkheim ein Netz aus Lebensmittelgeschäften, kirchlichen Anlaufstellen (Missione Cattolica Italiana) und ersten Patronato-Beratungsstellen.
Die Werkswohnheime: Wohnen als Verwaltungs-Realität
Der Anwerbevertrag von 1955 sah vor, dass die deutschen Arbeitgeber die Unterbringung der vermittelten Arbeitskräfte sicherstellen. In der Praxis bedeutete dies in den ersten Jahren fast ausschließlich Werkswohnheime — kollektive Unterkünfte in Werksnähe, mit Mehrbettzimmern, gemeinsamen Sanitäranlagen und einer betrieblichen Hausordnung.
Die durchschnittliche Belegungsdichte in den Werkswohnheimen der späten 1950er-Jahre lag laut zeitgenössischer Berichte bei vier bis sechs Personen pro Zimmer. Die Verträge waren regelmäßig auf zwölf Monate befristet, mit der erklärten Erwartung einer Rückkehr nach Italien. Diese Erwartung, die in den Akten der Bundesanstalt als selbstverständlich auftauchte, kollidierte spätestens ab Mitte der 1960er-Jahre mit der Lebensrealität: Familien wollten zusammenleben, Kinder gingen in deutsche Schulen, eine Rückkehr verlor an Wahrscheinlichkeit.
Die Familienzusammenführungen der 1970er-Jahre
Die Phase nach 1968 markiert den eigentlichen Übergang von der Arbeits- zur Lebens-Migration. Die Familienzusammenführungs-Politik der Bundesrepublik, kombiniert mit der seit 1968 schrittweise wirksamen vollen Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EWG, veränderte die Demografie der italienischen Bevölkerung in Deutschland fundamental.
Während 1965 noch knapp 80 Prozent der italienischen Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik männlich war, sank dieser Anteil bis 1975 auf rund 58 Prozent. Die Zahl der italienischen Schulkinder in deutschen Schulen verdoppelte sich zwischen 1968 und 1976. In den Industriestädten Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs und Niedersachsens entstanden italienische Lebensmittelhandlungen, Friseur-Salons und Cafés in einem Tempo, das in der gleichzeitigen statistischen Erfassung unterschätzt wurde.
Die Familienzusammenführung war keine Politik, sie war ein Tatbestand. Die Verwaltung folgte einem Lebensentwurf, den die Anwerbung selbst nicht vorgesehen hatte.
Die EU-Freizügigkeits-Wende
Mit dem schrittweisen Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmer-Freizügigkeit für die Gründungsstaaten der EWG ab Ende der 1960er-Jahre verlor das Anwerbeabkommen seine ursprüngliche Funktion. Italienische Staatsangehörige benötigten für die Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik keine separate Anwerbe-Vermittlung mehr; der Aufenthalt erfolgte über die Freizügigkeits-Regelung. 1973 wurde die Anwerbung formell eingestellt — nicht für italienische Staatsangehörige (für die sie ohnehin obsolet war), sondern für die anderen Anwerbestaaten.
Die langfristigen demografischen Folgen lassen sich an aktuellen Zahlen ablesen. Nach den Mikrozensus-Daten des Statistischen Bundesamtes lebten 2025 rund 660.000 Personen mit italienischer Staatsangehörigkeit in Deutschland; rechnet man die Personen mit italienischen Wurzeln in der zweiten und dritten Generation hinzu, kommt der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in seiner Datenanalyse 2024/25 auf eine Größenordnung von rund 1,3 Millionen Menschen.
Der 20. Dezember als Erinnerungs-Datum
In Italien ist der 20. Dezember kein offizieller Gedenktag. In der Bundesrepublik hat sich die Erinnerungspraxis erst ab den 2000er-Jahren institutionalisiert: 2005 das Ausstellungsprojekt „50 Jahre Anwerbeabkommen” im Deutschen Historischen Museum Berlin, 2015 die Sechzig-Jahre-Veranstaltungen mit Beteiligung des Bundespräsidialamts, das Forschungsprojekt „Gastarbeiter — Lebensgeschichten” am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden.
Eine eigenständige italienisch-deutsche Erinnerungskultur, getragen von den COMITES-Strukturen und den italienischen Konsulaten in Frankfurt, München, Köln und Hannover, hat sich parallel entwickelt. Sie betont weniger das Datum als die Lebensläufe — biographische Sammlungen, Schul-Kooperationen mit den italienischen Auslands-Schulen, Filmreihen.
71 Jahre nach Verona ist die italienisch-deutsche Beziehung weder ein abgeschlossenes Kapitel noch eine fortlaufende Migrations-Geschichte im klassischen Sinn. Sie ist, wie der Migrationssoziologe Ferruccio Pastore in einem Aufsatz für die Fondazione ISMU 2024 formulierte, eine „etablierte Doppel-Adressierung” — eine Lebensform, die sich in zwei Sprachen, zwei Verwaltungs-Systemen und zwei kulturellen Bezugsfeldern zugleich bewegt.
Was 1955 als Verwaltungsakt begann, ist 2026 ein Stück europäischer Selbstverständlichkeit. Das Datum bleibt dennoch zu erinnern — nicht als Geburtstag einer „Gastarbeiter-Generation”, sondern als der Moment, an dem zwei Gesellschaften beschlossen, miteinander zu rechnen.